2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. September 2023 wurden von der SVA Kanton Aargau, IV-Stelle, die IV-Akten des Beschwerdeführers beigezogen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht mit Einspracheentscheid vom 24. März 2023 Taggelder und Heilbehandlung per 30. September 2022 eingestellt und einen Anspruch auf eine Integritätsentschädigung verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 189).