Dagegen erhoben sowohl der Krankenversicherer des Beschwerdeführers als auch der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2022 zog der Krankenversicherer des Beschwerdeführers seine Einsprache zurück. Die Beschwerdegegnerin wies mit Einspracheentscheid vom 24. März 2023 die Einsprache des Beschwerdeführers ab. 2. 2.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 27. April 2023 stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: