gestützt auf die Angaben der früheren Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin und unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2005 bis 2020 ein Valideneinkommen von gerundet Fr. 60'394.00 an. Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Frauen, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie der Arbeitsfähigkeit von 70 % mit gerundet Fr. 39'000.00. Gestützt auf diese Vergleichseinkommen errechnete sie einen Invaliditätsgrad von 35 % (VB 374, S. 2).