Insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin durch die asim, Basel, polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 17. November 2021 erstattet Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 3. Januar 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 2. Februar beziehungsweise 1. März 2022 Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 27. April 2022 ein.