1. Die 1965 geborene Beschwerdeführerin meldete sich bereits mehrfach bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Zuletzt trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. September 2018 auf eine Neuanmeldung der Beschwerdeführerin vom 26. Oktober 2017 nicht ein. Am 20. Januar 2020 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin) meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin durch die asim, Basel, polydisziplinär begutachten.