heftigen Kollision mit Todesfolge für dessen Ehegattin am Unfallort gekommen war (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_593/2013 vom 11. Dezember 2013 Sachverhalt A und E. 6); bei einem Versicherten, der bei sich zu Hause und in Anwesenheit mehrerer minderjähriger Kinder während rund 20 Minuten von einem alkoholisierten, schreienden und wild gestikulieren- - 13 - den Mann mit einer geladenen und entsicherten Pistole bedroht wurde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_551/2022 vom 31. März 2023).