2008 E. 4.3). Ebenfalls bejahte das Bundesgericht die Adäquanz bei einigen Opfern der Tsunamikatastrophe 2004 (vgl. beispielsweise die Urteile des Bundesgerichts 8C_30/2007 vom 20. September 2007 E. 6 und U 548/06 vom 20. September 2007 E. 6.2); bei einer unmittelbar zuvor aus dem Spital entlassenen Frau, die durch einen mit einem Messer bewaffneten, betrunkenen Unbekannten in einem Hinterhof zu oralem Geschlechtsverkehr gezwungen wurde (vgl. Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 193/06 vom 20. Oktober 2009 E. 2.3.2);