Wochen oder Monaten überwunden wird (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 8C_720/2007 vom 3. September 2008 E. 6.3 mit Hinweisen). - 11 - 3.5. Ob es sich beim Ereignis vom 26. März 2022 um ein aussergewöhnliches Schreckereignis im Sinne der Rechtsprechung (vgl. E. 2.2.3. hiervor) handelt, kann offenbleiben, falls die in Anwendung der allgemeinen Formel zu prüfende Adäquanz zwischen dem Ereignis und den noch vorhandenen psychischen Leiden ohnehin zu verneinen wäre (vgl. Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 46/04 vom 7. Dezember 2004 E. 4.2). Hierzu ergibt sich Folgendes: