Bejaht wurde das Kriterium beispielsweise in nachfolgenden Fällen: Ein Versicherter, der mit zwei Kollegen in einem Pub war, erhielt bei einem – zunächst verbalen – Konflikt mit drei anderen Besuchern, nachdem schon einer seiner Kollegen mit einem Faustschlag gegen den Kopf attackiert worden war, selbst einen Schlag gegen den Kopf, ging daraufhin stark blutend zu Boden und war während ca. 30 Sekunden bewusstlos (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_39 vom 6. Juli 2021 E. 6.1.1 und 6.2.2).