Hinsichtlich der psychischen Beschwerden ist dem Bericht von Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und Dr. phil. B._____ vom 1. April 2022 zu entnehmen, die Beschwerdeführerin habe beim tätlichen Angriff vom 26. März 2022 zusätzlich eine Psychotraumatisierung erlebt. Sie leide nun an den typischen psychischen Folgen, habe Schlafstörungen, Wiedererleben, Intrusionen, Hyperarousal. Sie zeige somit die massgeblichen Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-11 6B40) und sei derzeit zu 100 % arbeitsunfähig (VB 6). In der Einsprache vom 6. Oktober 2022 stellten Dr. phil. B._____ und Dr. med. C._____ die folgenden Diagnosen (VB 69 S. 1):