3.1.3. Der die Beschwerdeführerin behandelnde Psychotherapeut Dr. phil. B._____ führte in seiner Stellungnahme vom 27. März 2023 aus, es handle sich bei dem Ereignis vom 26. März 2022, das natürlich kausal für die vorhandenen psychischen Störungen sei, um ein Schreckereignis. Die Beschwerdeführerin sei der Täterin ungefähr fünf Minuten hilflos ausgeliefert gewesen und habe alles in Todesangst erlebt. In diesem Zustand habe sie das Zeitgefühl verloren, die tatsächlichen fünf Minuten habe sie als eine nicht enden wollende Zeit des Arretiertseins erlebt (vgl. Schreiben von Dr. phil. B._____ vom 27. März 2023 S. 2 f.).