2. 2.1. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 leitete die Beschwerdegegnerin dem Versicherungsgericht zuständigkeitshalber eine als Einsprache gegen die Verfügung vom 10. März 2022 bezeichnete Eingabe des Beschwerdeführers vom 2. Mai 2022 weiter. Darin stellte dieser folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 10.03.2022 insofern aufzuheben, als Leistungen verweigert werden. 2. Es seien die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen, insbesondere Rente in gesetzlicher Höhe unter korrekter Berechnung und Berücksichtigung der relevanten Beitragszeiten, Beitragsjahre."