Nachdem die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. Juli 2020 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers zunächst verneint hatte, hob das Versicherungsgericht diese Verfügung mit Urteil VBE.2020.464 vom 11. Januar 2021 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 20. Mai und 16. Juni 2021 eine ganze Rente ab dem 1. April 2021 zu, wobei sie von einer Beitragsdauer von 37 Jahren und neun Monaten sowie der Rentenskala 43 ausging.