Fr. 372.00 pro Monat, entsprechend Fr. 4'464.00 pro Jahr, auf die Beschwerdeführerin entfielen. Daraus ergebe sich für die Zeit vom 1. September 2021 bis 28. Februar 2022 ein EL-Anspruch der Beschwerdeführerin von monatlich Fr. 595.90, was zu einer Rückforderung von total Fr. 4'812.00 führe (VB 135).