1. 1.1. Die 1948 geborene Beschwerdeführerin war Bezügerin von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV. Am 23. August 2021 kam es zu einem Brand in ihrer Wohnung, woraufhin sie für einige Wochen bei ihrer einen Tochter in Z. und anschliessend für einige Monate bei ihrer anderen Tochter in Y. wohnte, ehe sie per 1. März 2022 eine neue Wohnung im Kanton Aargau bezog.