Erwähnt würden seit damals mehrere stationäre, meistens notfallmässige Einweisungen in verschiedene psychiatrische Kliniken. Die Einschätzung vom 15. August 2017 durch Dr. med. C._____ habe gelautet, dass prognostisch mit keiner stabilen Situation zu rechnen sei. Erwähnt werde, dass der Beschwerdeführer bereits in Q._____ eine Rente aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bezogen haben solle (VB 89).