1. 1.1. Der 1978 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 26. Juni 2017 (Posteingang 25. Juli 2017) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 24. Juli 2019 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.599 vom 12. Juni 2020 ab.