Es kann somit abschliessend festgehalten werden, dass in psychischer Hinsicht kein invalidisierender Gesundheitsschaden vorliegt. Im orthopädisch-traumatologischen Fachgutachten vom 21. Juni 2022 wurde jedoch als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit ein belastungsabhängig vermehrtes cervicocephales Schmerzsyndrom ohne Radikulopathie ICD-10 M 53.0 genannt (vgl. VB 87.2 S. 48) und es wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer nur noch in einer leidensadaptierten, wechselbelastenden Tätigkeit über eine quantitativ unlimitierte Arbeitsfähigkeit von 100 % verfügt (bezogen auf ein volles Arbeitspensum; vgl. VB 87.2 S. 56).