Damit sei auch die anzunehmende Ursache für seine Störung in jenen Kinderjahren zu suchen. Die Diagnostik sei aus diesem Grund um eine PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung; ICD-11 6B40) sowie eine DD: kPTBS (komplexe posttraumatische Belastungsstörung; ICD-11 6B41) zu erweitern. Sie würden ihn als zu 100 % arbeitsunfähig einstufen und von einem verselbständigten Gesundheitsschaden ausgehen (vgl. Beschwerde S. 5 f.). Überdies brachte sein Vertreter Dr. phil. Disler mit Stellungnahme zur Vernehmlassung vom 27. April 2023 (eingegangen am 25. Mai 2023) weitere Einwände gegen das Gutachten vor.