Allgemein weise die chronische (d.h. therapieresistente) Angststörung einen schlechten Krankheitsverlauf mit hoher Invalidität auf (vgl. VB 117 S. 17). Im Rahmen der Komorbidität von kombinierter chronischer Angststörung sowie Persönlichkeitsstörung mit impulsiven und misstrauischen Anteilen müsse die Prognose insgesamt als eher schlecht beurteilt werden bzw. von einer dauernden Einschränkung der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit ausgegangen werden. Aktuell bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % (vgl. VB 117 S. 18).