Der Gutachter merkte an, dass sich der Beschwerdeführer zunächst emotional zurückhaltend gezeigt habe. Er sei misstrauisch gewesen und habe ihm als Gutachter gegenüber vereinzelt paranoide Gedanken gehabt. Der Beschwerdeführer habe geäussert, dass er niemandem mehr vertraue und er (der Gutachter) mit "Leuten unter einer Decke" stecke, die ihm Böses wollten. Rasche Reizbarkeit und deutliche Impulsivität seien im Untersuch erkennbar gewesen. Dennoch habe er die Fragen so beantwortet, dass er nicht als unkooperativ beschrieben werden könne. Er habe den Beschwerdeführer nur teilweise als offen wahrgenommen.