13.02 Uhr und das Kästchen, welches man ankreuzen konnte, um zu bestätigen, dass man zum Ablauf der Untersuchung keine Fragen/Beschwerden/Anmerkungen habe, wies zu diesem Zeitpunkt kein Häkchen bzw. Kreuz auf. Gemäss den Angaben des Beschwerdeführers hat er dieses verweigert (vgl. Nachtrag zur Beschwerde vom 7. Mai 2023 S. 1). Die Frage, wer dieses Kreuz nachträglich gesetzt hat, ist damit jedoch nicht beantwortet und kann auch nicht beurteilt werden.