4.3.1.2. Während der Beschwerdeführer in der Beschwerde das autoritäre Verhalten des Gutachters Prof. Dr. med. C._____ rügte und die Zustellung der Tonaufzeichnung des Untersuchungsgesprächs beantragte, erklärte er im Nachtrag zur Beschwerde vom 7. Mai 2023, diese erhalten zu haben. Er führte aus, es sei zu hören, dass der Gutachter mit ihm die Akten diskutiert habe, statt eine psychiatrisch-anamnestische Erhebung durchzuführen. Er habe mit ihm eine fachfremde Diskussion über eine Geschäftsgründung geführt und es sei dem Gutachter darum gegangen, ihm zu unterstellen, dass er nicht die Wahrheit gesagt habe, und er habe ihn belehrt, dass er -8-