An anderer Stelle erklärte er, Angststörungen würden zu den am besten behandelbaren psychischen Erkrankungen gehören (vgl. VB 87.1 S. 13), und ausserdem besitze der Beschwerdeführer ausreichende Ressourcen, damit ihm derartige medizinische Massnahmen zumutbar seien (vgl. VB 87.3 S. 32). Bezüglich dessen Ressourcen sei zu bemerken, dass er durchschnittlich intelligent sei, inzwischen eine Familie gegründet habe und seine Frau die Familie durch ihre Arbeit finanziell versorge, sodass ein stabiles soziales Umfeld gegeben sei. Er sei grundsätzlich arbeitswillig und habe diesbezüglich konservative Wertvorstellungen (vgl. VB 87.3 S. 30).