Die psychiatrische Untersuchung, welche im Rahmen der Beschwerde beanstandet wird, wurde von Prof. Dr. med. C._____ vorgenommen (VB 87 S. 3). Gegen das orthopädisch-traumatologische Fachgutachten wurden keine Einwände erhoben. -4- 3.2. Prof. Dr. med. C._____ führte im psychiatrischen Fachgutachten vom 27. Juni 2022 aus, beim Beschwerdeführer sei zum Untersuchungszeitpunkt von folgenden Diagnosen auszugehen (VB 87.3 S. 28): "ICD-10 F 41.0: Panikstörung (episodisch paroxysmale Angst) ICD-10 F 41.1: Generalisierte Angststörung ICD-10 F 32.4: Depressive Episode; ggw. remittiert