2.3. Mit Vernehmlassung vom 8. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte nebst den weiteren Akten einen Bericht von med. pract. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Praktischer Arzt, vom 4. Mai 2023 ein. 2.4. Mit Schreiben vom 17. Mai 2023 informierte die Beschwerdegegnerin das Versicherungsgericht des Kantons Aargau über die bei ihr am 5. Mai 2023 eingegangene E-Mail des Beschwerdeführers samt Beilagen. 2.5. Die Stellungnahme des Beschwerdeführers zur Vernehmlassung (datiert mit 27. April 2023) ging am 25. Mai 2023 beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau ein.