2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 31. März 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. April 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm eine Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. Weiter stellte er den Antrag, es sei ihm für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 2.2. Mit Schreiben vom 7. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer einen Nachtrag zu seiner Beschwerde ein.