1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer meldete sich im November 2020 nach einem Sturz bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und der Einholung eines bidisziplinären (psychiatrisch-orthopädischen) Gutachtens bei der Neuroinstitut St. Gallen GmbH (Gutachten vom 5. Juli 2022) sowie Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 31. März 2023 ab.