Er bringt in seiner Eingabe vom 12. Juni 2023, wie auch der Co-Trainer in seiner Stellungnahme, lediglich pauschal vor, dass Schiedsrichter in solchen Amateurligen teilweise Flüchtigkeitsfehler unterlaufen und den Rapport nicht ordnungsgemäss ausfüllen würden. Solches mag durchaus vorkommen. Dass dies aber innert zwei Spielen gleich fünf Mal passieren sollte (zwei Mal "fälschlicherweise" in der Aufstellung sowie drei Mal "fälschlicherweise" als Torschütze vermerkt) ist unwahrscheinlich. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer im Oktober 2022 aktiv an zwei Fussballspielen teilgenommen und dabei drei Tore erzielt hat.