5.2.5. Weitere Zweifel an der Korrektheit der Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung durch Dr. med. D._____ begründet nicht zuletzt die von der Beschwerdegegnerin geltend gemachte Teilnahme des Beschwerdeführers an Fussballspielen im Juni und Oktober 2022 (Vernehmlassung, Ziff.