5.2.4. Auch objektiv betrachtet wirkt eine elfmonatige, volle Arbeitsunfähigkeit in der Tätigkeit als Pizzaiolo und Lieferdienstkurier (lediglich) aufgrund von Schmerzen, die vor allem bei Drehbewegungen und beim Hinknien auftreten sollen (VB 50 f.; BB 5) nicht nachvollziehbar. Dies erst recht, da auch nach Ansicht von Dr. med. D._____ bei einer Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht mit einer Verschlimmerung der Körperschädigung am Knie zu rechnen gewesen wäre, sondern lediglich die Möglichkeit von vermehrten Schmerzen bestanden hätte. Mehr noch führte dieser selbst aus, ein Arbeitsversuch, gegebenenfalls initial zu 50 %, wäre "sicherlich sinnvoll" gewesen (BB 5).