5.2. 5.2.1. Der Beschwerdeführer bestreitet mit Verweis auf die Berichte des behandelnden Arztes Dr. med. D._____ die Attestierung einer lediglich zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit. Vielmehr habe er, wie Dr. med. D._____ bestätige, die Arbeit als Pizzaiolo und Kurier seit dem 23. Mai 2023 bis zur Meniskusoperation vom 18. April 2023 nicht wiederaufnehmen können. Einen Arbeitsversuch im August 2022 habe er schmerzbedingt abbrechen müssen. Zudem hätten die Vertrauensärzte der Beschwerdegegnerin – insbesondere Dr. med. C._____ – ihn nie persönlich untersucht. -6-