2. 2.1. Am 24. April 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen diesen Entscheid fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss, die Taggeldleistungen der Beschwerdegegnerin seien ihm für den vollen Zeitraum vom 23. Mai 2022 bis zur Meniskus-Operation am 18. April 2023 zu leisten. Zudem habe die Beschwerdegegnerin ihm die Kosten zurückzuerstatten, die ihm entstanden seien, da die Beschwerdegegnerin ein Unfallereignis zuerst verneint habe. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am selben Tag reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein.