Trotz Einwänden des Beschwerdeführers bestätigte sie ihren Entscheid mit Verfügung vom 24. November 2022. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 12. Dezember 2022 Einsprache, welche die Beschwerdegegnerin nach erneuter Rücksprache mit beratenden Ärzten mit Einspracheentscheid vom 14. März 2023 guthiess und dem Beschwerdeführer unter Bejahung einer unfallähnlichen Körperschädigung Kostenübernahme für Physiotherapie bis zum 10. Februar 2023 und Taggeldleistungen vom 23. Mai bis zum 5. Juni 2022 im Rahmen einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit zusprach.