6.3. Was die somatischen Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin betrifft, führte RAD-Arzt Dr. med. D._____ in seiner Stellungnahme vom 9. Mai 2022 aus, es bestünden seit dem Unfall vom 21. September 2020 diverse Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates. Bisherige Behandlungen (Chiropraktik, Physiotherapie und Infiltrationen) hätten zu keiner gesundheitlichen Verbesserung geführt. Aus rein orthopädischer Sicht bestehe für die angestammte Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit, in einer ideal angepassten Tätigkeit dagegen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit mit einer Leistungsreduktion von 30-40 % (vgl. VB 259/3, E. 4. hiervor).