2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Juni 2023 wurde die B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Diese verzichtete mit Schreiben vom 29. Juni 2023 auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Im vorliegenden Verfahren ist zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 22. März 2023 zu Recht verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 269).