2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 22. März 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. April 2023 Beschwerde und stellte sinngemäss das Rechtsbegehren, die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22. März 2023 sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an diese zurückzuweisen. -3- 2.2. Die Beschwerdeführerin reichte am 3. Mai 2023 Berichte ihrer behandelnden Ärzte ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 21. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.