Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1964 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 1. November 2005 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2009 sprach ihr die Beschwerdegegnerin ab 1. Januar 2006 eine halbe Invalidenrente zu.