3.4.2. Vorliegend ist ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung der Beitrags- und Abrechnungspflicht und dem Schadenseintritt gegeben. Die wiederholte Nichtbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die die B._____ GmbH respektive das dafür verantwortliche Organ führte dazu, dass bis zum Zeitpunkt des Konkurses - trotz den Inkassobemühungen der Beschwerdegegnerin - Beitragsausstände von total Fr. 12'565.90 vorlagen, welche infolge Konkurses nicht mehr einbringlich waren.