2.2. Da das über die B._____ GmbH per 26. Februar 2019 eröffnete Konkursverfahren ([...]), wie dargelegt, per 25. Juli 2019 mangels Aktiven eingestellt ([...]) und die Gesellschaft schliesslich im Handelsregister gelöscht wurde ([...]), kann die Unternehmung ihrer Beitrags- und Schadenersatzpflicht nach Art. 52 AHVG nicht mehr nachkommen.