1.2. Die B._____ GmbH war in der Zeit, in der sie ihren Sitz im Kanton Zürich hatte, als Arbeitgeberin für das von ihr beschäftigte Personal der Beschwerdegegnerin gegenüber nach Art. 12 AHVG beitragspflichtig. Am 26. Februar 2019 wurde über die B._____ GmbH der Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 25. Juli 2019 mangels Aktiven eingestellt; in der Folge wurde die Gesellschaft von Amtes wegen aus dem Handelsregister gelöscht.