4.2. Gemäss Ausführungen der B._____-Gutachter konnten diese bereits aufgrund der ihnen vorliegenden bildgebenden Abklärungen mittels MRI allfällig vorliegende Verletzungen "nicht einfach" nachvollziehen und selbst die von ihnen festgestellte Läsion im rechten Thalamus werteten sie als "nicht sicher abnorm" und auch in den sensitiven Flair-Sequenzen konnte kein sicherer Infarkt erkannt werden. Im Gutachten vom 21. Dezember 2011 folgerten die Gutachter nochmals explizit, es habe retrospektiv keine relevante thalamische Läsion erkannt werden können.