Nach Durchführung weiterer Untersuchungen sei vom neurokardiologischen Kolloquium am Kantonsspital C._____ vom 5. Mai 2008 ein Thalamusinfarkt rechts als Folge einer paradoxen Embolie auf Grund einer Beinvenenthrombose links interpretiert worden (VB M26 S. 21 f.). Die B._____-Gutachter wiesen im polydisziplinären Gutachten vom 21. Dezember 2011 auf den "aktuell" und im Rahmen der neurologischen Voruntersuchungen ("beispielsweise" am Kantonsspital C._____) festgestellten, weitgehend normalen neurolo- gisch-klinischen Untersuchungsbefund im Hinblick auf den thalamischen Insult hin. Es finde sich keine vorwiegend sensible Hemisymptomatik, wie dies typischerweise zu erwarten wäre.