__ vom 11. März 2008 sei der Beschwerdeführer daher untersucht worden, wobei der somatischneurologische Untersuchungsbefund unauffällig und der Hirnarterien- Ultraschall ebenfalls normal gewesen sei. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen sei vom neurokardiologischen Kolloquium am Kantonsspital C._____ vom 5. Mai 2008 ein Thalamusinfarkt rechts als Folge einer paradoxen Embolie auf Grund einer Beinvenenthrombose links interpretiert worden (VB M26 S. 21 f.).