4. 4.1. Obwohl von den B._____-Gutachtern ein Thalamusinfarkt diagnostiziert wurde, bestehen in beiden B._____-Gutachten diverse Hinweise, wonach die Gutachter am Vorliegen eines Thalamusinfarktes zweifelten. So ist dem B._____-Gutachten vom 28. Januar 2010 zwar unter anderem zu entnehmen, dass das MRI des Kopfes vom 27. Februar 2008 des Röntgeninstituts Aarau eine 6 mm grosse Läsion im Thalamus rechts, vereinbar mit einem subakuten Infarkt, gezeigt habe. Die MRI-Bilder seien jedoch in "CD-Form" vorgelegen, weshalb die beschriebene Veränderung (möglicherweise auch aufgrund des "Datenformat[s] auf CD") nicht einfach nachzuvollziehen gewesen sei.