Als Diagnose ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit nannten die Gutachter unter anderem einen "St. n. TIA Thalamus rechts 10.02.2008 (ICD-10 G45.92)" bei einem Verdacht auf eine paradoxe Embolie bei offenem Foramen ovale, einem Verschluss des offenen Foramen ovale im Dezember 2008 sowie einer funktionellen neuropsychologischen Störung ohne organisches Korrelat (VB M75 S. 45). Die ABI-Gutachter – welche unter anderem eine MRI-Untersuchung veranlasst hatten (vgl. Anhang zum ABI- Gutachten nach VB M75 S. 59) – gelangten sodann zum Schluss, es könne maximal davon ausgegangen werden, dass am 10. Februar 2008 eine passagere zerebrale Durchblutungsstörung ("entsprechend einer