Im Weiteren führten die Gutachter aus, aktuell würden ausschliesslich die kognitiven Störungen zu einer Arbeitseinschränkung führen (VB M64 S. 81). Als Folge des Unfalles vom 3. Februar 2008 mit der Konsequenz des rechtshemisphärischen thalamischen Insultes ergebe sich allenfalls eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit um 25 % bei einer normalen Arbeitsfähigkeit im Ausmass von 100 % (VB M64 S. 84). Mit dem in der Folge aufgetretenen thalamischen Insult könne eine dauernde, allerdings aufgrund aller im Verlauf gemachten Feststellungen nicht erhebliche Schädigung der körperlichen Integrität diskutiert werden.