Dr. med. F._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, diagnostizierte gestützt auf das Ergebnis des MRI der Halswirbelsäule vom 2. Dezember 2020 (VB 123 S. 2) bereits in seinem ambulanten Bericht vom 5. Februar 2021 eine fortgeschrittene Spinalkanalstenose C5/6 mit Diskusprotrusion rechtsbetont und führte aus, seiner Meinung nach sei bei der Beschwerdeführerin aufgrund des Leidensdrucks längerfristig eine Operation angezeigt (VB 129 S. 2 f.). Der orthopädische Gutachter Dr. med. G.__