Zwar seien medizinische Massnahmen noch schmerzlindernd wirksam und der Schmerz bestimme das Leben der Beschwerdeführerin nicht vollumfänglich. Allerdings erfahre sie eine subjektive Schmerzintensitätserhöhung durch psychosoziale Faktoren. Gesamthaft sei das Vollbild einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen [Faktoren] auf der Grundlage der diagnostischen Kriterien des ICD-10 damit noch nicht ausgebildet. Objektiv gelte es festzuhalten, dass eine psychische Schmerzkomponente vorliege, die die Intensität der subjektiven Schmerzwahrnehmung bei der Beschwerdeführerin erhöhe. Diagnostisch sei hierbei von einer Störung gemäss ICD-10 F54 auszugehen.