Weder Gesetz noch Rechtsprechung schreiben den Psychiatern eine Begutachtung nach den entsprechenden Richtlinien vor (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_683/2019 vom 6. Januar 2020 E. 3.4.1). Insbesondere verliert ein Gutachten nicht automatisch seine Beweiskraft, wenn es sich nicht an die erwähnten Qualitätsrichtlinien anlehnt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_382/2018 vom 21. Januar 2019 E. 4.2).